Freizügigkeitsleistung

Die Freizügigkeitsleistung ist Ihr Sparguthaben, das Sie auf Ihrem Konto bei der Pensionskasse bisher angespart haben. Dieses Sparguthaben bildet die Grundlage für Ihre Vorsorgeleistungen.

Wie setzt sich die Freizügigkeitsleistung zusammen?

Das Guthaben der Freizügigkeitsleistung kommt hauptsächlich aus vier Quellen zustande:

 

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgebersparbeiträge

  • Persönliche Einkäufe

  • Früher eingebrachte Freizügigkeitsleistungen

  • Aufgelaufene Zinsen


Ihr Versicherungsausweis gibt Auskunft über die effektive Höhe des vorhandenen Guthabens.

Freizügigkeitsleistung der Pensionskassen

Freizügigkeitsleistung bei Wechsel zu Medpension

Wenn Sie sich mit Ihrer beruflichen Vorsorge bei einer neuen Pensionskasse anschliessen, so sieht das Gesetz vor, die gesamte Freizügigkeitsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen. Ein Wechsel zu Medpension ist dabei besonders vorteilhaft: Sie profitieren vom ersten Tag der Kapitalübertragung von einer überdurchschnittlichen Verzinsung und attraktiven Versicherungsleistungen.

Vorgehen beim Wechsel der Pensionskasse

Bei einem Wechsel zu Medpension erteilen Sie Ihrer früheren Pensionskasse oder Ihrem früheren Arbeitgeber folgende Aufträge zur gesetzlich vorgeschriebenen Übertragung:

 

  • Überweisung der Freizügigkeitsleistungen auf das Konto von Medpension.

  • Zusenden der Austritts- und Überweisungsabrechnung mit allen gesetzlich notwendigen Angaben an Medpension.

 

Nach Eingang der Eintrittsanmeldung erhalten Sie von Medpension die Kontoangaben für die Überweisung der Freizügigkeitsleistungen. Sobald die Freizügigkeitsleistung bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie ihren neuen Versicherungsausweis mit den neu berechneten versicherten Leistungen.

Ihr Versicherungsausweis

Zu Jahresbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Versicherungsausweis. Dieser gibt Auskunft über Ihre individuellen beruflichen Versicherungsleistungen bei Pensionierung, Invalidität und im Todesfall. Sie sehen darin auch die Höhe Ihres angesparten Vorsorgekapitals sowie den Betrag, den Sie für Wohneigentum vorbeziehen oder verpfänden können.