Die Vorsorgeleistungen Ihrer Pensionskasse

Was immer auch kommen mag: Mit Medpension als Pensionskasse sind Sie und Ihre Praxismitarbeitenden im Leistungsfall bestens aufgehoben. Mit unseren attraktiven Vorsorgeleistungen navigieren wir Sie sicher in die Zukunft – auch in stürmischen Zeiten. Das ist Vorsorge in guten Händen.

Leistungen aus der beruflichen Vorsorge entstehen beim Eintritt in die Pensionierung, bei Invalidität oder im Todesfall. Damit sind unsere Versicherten oder ihre Hinterbliebenen im Leistungsfall finanziell abgesichert.

Vorsorgeleistungen bei Pensionierung

Der Anspruch auf Altersleistungen entsteht zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr. In der Schweiz erreichen Männer das ordentliche Rentenalter mit Vollendung des 65. und Frauen mit Vollendung des 64. Altersjahrs. Die Altersleistungen lassen sich als Rente oder als Kapitalauszahlung beziehen. Auch ein gemischter Bezug ist möglich.

Altersrente

Kapitalbezug statt Rente

Teilpensionierung

Vorzeitige Pensionierung

Weitere Informationen zur Pensionierung finden Sie im Leistungsreglement und im Merkblatt Pensionierung. Mit dem Formular Pensionierung stellen Sie den Antrag für Altersleistungen.

Ihr Versicherungsausweis

Medpension Info Versicherungsausweis

Zu Jahresbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Versicherungsausweis. Dieser gibt Auskunft über Ihre individuellen beruflichen Vorsorgeleistungen bei Pensionierung, Invalidität und im Todesfall. Sie sehen darin auch die Höhe des angesparten Vorsorgekapitals sowie den Betrag, den Sie für Wohneigentum vorbeziehen oder verpfänden können.

Vorsorgeleistungen bei Invalidität

Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht, wenn die versicherte Person vor Erreichen des AHV-Alters zu mindestens 40% invalid wird, sofern sie bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in der Stiftung versichert war. Medpension kennt bei Teilinvalidität die Viertelsrente, die halbe Rente sowie die Dreiviertelsrente für die berufliche Vorsorge.

Invalidenkinderrente

Wartefrist und Vorgehensweise

Prämienbefreiung

Offerte anfragen

Noch nicht bei Medpension? Verlangen Sie Ihr individuelles Angebot für eine attraktive berufliche Vorsorge. Wir finden die geeignete Lösung für Ihren medizinischen Praxisbetrieb.

Vorsorgeleistungen im Todesfall

Stirbt die versicherte Person, so besteht ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Die Mitteilung an Medpension über den Todesfall erfolgt mit dem Formular Meldung im Todesfall.

Ehegatten und eingetragene Partner

Lebenspartnerschaft

Auswirkung von Einkäufen

Waisenrente

Änderung Begünstigte für ein Todesfallkapital