«Für mich sind die Generationengerechtigkeit und die Nachhaltigkeit in einem Vorsorgesystem die grossen Themen.»
Die Altersvorsorge und deren Sicherung ist ein Kernanliegen der Schweizer Bevölkerung. Das angesparte Guthaben unserer Versicherten in der 2. Säule ist häufig ihr grösster Vermögensbestandteil. Damit erweisen uns die Versicherten ein sehr grosses Vertrauen in unsere Anlagepolitik. Gleichzeitig geht es darum, unseren Kundinnen und Kunden Versicherungslösungen anzubieten, die ihrer jeweiligen sozialen und ökonomischen Lage Rechnung tragen. Die sich daraus ergebenden Aufgaben als Stiftungsrat sind ausgesprochen vielfältig und spannend. Die aktuellen Stiftungsräte arbeiten zum Teil seit Jahrzehnten miteinander und das Arbeitsklima in diesem Führungsgremium ist sehr gut. Zudem können wir uns auf eine Geschäftsstelle verlassen, welche die Anliegen und Ziele des Stiftungsrates und des rechtlichen Rahmens der 2. Säule proaktiv, effizient und zuverlässig umsetzt und überwacht.
In erster Linie sind die versprochenen Leistungen wie Renten, Kapitalbezug etc. sicherzustellen. Soweit die Kapitalmärkte und der Deckungsgrad der Stiftung es zulassen, sind unsere Versicherten durch eine höhere Verzinsung am wirtschaftlichen Erfolg der Stiftung zu beteiligen. Diesem Hauptziel konnte unsere Stiftung in den letzten Jahren mit grossem Erfolg nachleben. Von zentraler Bedeutung ist aus meiner Sicht im Weiteren, dass – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – die verschiedenen Generationen der Versicherten (Aktive und Passive, jüngere und ältere Personen) gleich behandelt werden. Zudem streben wir durch tiefe Risikoprämien eine schonende Belastung der Versicherten an. Mit dem Wachstum der Stiftung ist verbunden, dass die Geschäftsstelle über genügend qualifiziertes und motiviertes Personal und eine moderne Infrastruktur verfügen muss.
Mit der Bereitschaft, sich laufend den neuen Bedürfnissen und Veränderungen im Umfeld der 2. Säule anzupassen und mittel- wie langfristig die adäquaten Lösungen vorzusehen bzw. Schritte zu planen. Diese «Lernbereitschaft» und Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse muss sowohl im Stiftungsrat als oberstes Führungsgremium als auch auf allen Stufen der Geschäftsstelle der rote Faden unserer Arbeit sein.
Den ESG-Themen hat der Stiftungsrat in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung beigemessen. Ergibt die Abwägung von Risiken und Renditeaussichten von mehreren Anlagemöglichkeiten die Chance, in ein den ESG-Kriterien genügendes Produkt zu investieren, dann machen wir das. So haben wir kürzlich bei der Renovation eines Mehrfamilienhauses die Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzt. Eine interne Analyse unseres Portfolios hat ergeben, dass unser Anlageportfolio mit Blick auf die ESG-Kriterien gut abschneidet. Dieses aktuelle Thema macht die Aufgaben für den Anlageausschuss nicht einfacher und verlangt eine permanente Analyse und Überwachung der getätigten Investitionen.
In dieser Pensionskasse bin ich Präsident des Anlageausschusses und schätze den Informationsaustausch der beiden Führungsgremien der Medpension und der PK SAV sehr. Gleichzeitig können Medpension und die PK SAV auf diese Weise (sowohl auf der Ebene der Geschäftsstellen als auch die beiden Stiftungsräte) vertrauensvoll gewonnene Erkenntnisse und neue Ideen zum Nutzen beider Stiftungen austauschen und umsetzen. Denkbar sind für mich sowohl die Realisierung grösserer Immobilienprojekte als auch die gemeinsame Nutzung von neuen Anlagegefässen. Zudem können wir mit einem gemeinsamen Auftreten mehr Verhandlungsdruck gegenüber den Banken aufbauen, um bessere Konditionen zu erhalten.
Für mich sind die Generationengerechtigkeit und die Nachhaltigkeit in einem Vorsorgesystem die grossen Themen. Wie geht ein Vorsorgesystem eines Landes mit mehreren Generationen unter dem Aspekt der rechtsgleichen Behandlung um? Wenn ich an die Versuche der Revision der AHV der letzten zwanzig Jahre denke, die ausnahmslos an den Volksabstimmungen unter dem Schlagwort «Rentenklau» gescheitert sind, bin ich diesbezüglich nicht mehr sehr optimistisch. Das Drei-Säulen-Vorsorgesystem der Schweiz ist im internationalen Vergleich in den letzten Jahren erheblich zurückgefallen. Dänemark koppelt das Rentenalter beispielsweise in Anlehnung an die steigende Lebenserwartung und Schweden berücksichtig bei der staatlichen Rente das Verhältnis zwischen der arbeitenden und der nichtarbeitenden Bevölkerung. Ob sich solche Reformschritte auch in der Schweiz umsetzen lassen, wird sich zeigen. Bisher hat das Volk auch nur geringfügigen Änderungen – zuletzt an der Volksabstimmung vom 24. September 2017 über die AHV u. a. mit Rentenalter 65 für die Frauen und Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Reform des BVGs zur Sicherung der Renten – abgelehnt. Damit ist gesagt, dass ich mir weniger Politik und mehr Sachverstand in den Entscheidungen über unser Vorsorgesystem wünsche. Für die jüngeren Menschen wird die Eigenverantwortung, beispielsweise konsequentes Ausschöpfen der Sparmöglichkeit in der 3. Säule für die Altersvorsorge an Bedeutung gewinnen. Völlig überholt sind m. E. auch die mit höherem Alter steigenden Sparbeiträge (sog. Altersgutschriften). Dies macht ältere Arbeitnehmende für Arbeitgeber unter dem Aspekt der hohen Sozialabgaben äusserst unattraktiv. Eine Reform in diese Richtung würde älteren Stellensuchenden das Finden eines neuen Arbeitsplatzes entscheidend erleichtern.
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