Mehr Flexibilität für die berufliche Vorsorge mit den neuen modularen Vorsorgeplänen von Medpension. Bereits ab 2024 profitieren Sie davon. Damit steuern Sie die berufliche Vorsorge Ihrer medizinischen Praxis noch präziser auf Ihr individuelles Vorsorgeziel. Und sollten Sie oder Ihre Mitarbeitenden mit den neuen Vorsorgeplänen Kursanpassungen vornehmen wollen, finden Sie hier die entsprechenden Dokumente: Merkblätter, Reglemente, Formulare sowie die neuen Vorsorgepläne selbst.
Die nachfolgenden Dokumente sind daher für diese Praxen massgebend:
Alle
Die Geschäftsberichte von Medpension finden sie auf der «Porträt»-Seite.
Bereits schon vor dem 01. Januar 2024 bei Medpension versichert? Dann sind die bisherigen Vorsorgepläne noch bis Ende 2025 gültig. Arbeitgebende oder Selbständigerwerbende haben bis dahin Zeit für die Umstellung auf die neuen modularen Pläne. Soll ein Anschlussvertrag der alten Plangeneration angepasst werden, erfordert dies automatisch den Wechsel des Vertrages in die neue Plangeneration. Die Dokumente für die bisherigen, noch bis Ende 2025 gültigen Vorsorgepläne sowie die entsprechenden Formulare, Merkblätter und Reglemente finden Sie unter diesem Link.
Für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende, die sich mit Versicherungsbeginn per 01. Januar 2024 oder später bei Medpension neu anschliessen, kommen bereits die neuen Vorsorgepläne zum Einsatz.
Arbeitgebende und Selbständigerwerbende, die bereits über einen bestehenden Anschlussvertrag bei Medpension verfügen, können diesen mit Versicherungsbeginn ab 01. Januar 2024 oder spätestens bis 31. Dezember 2025 auf die neuen modularen Vorsorgepläne umstellen.
Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre und dauert somit bis zum 31. Dezember 2025. Anschlussverträge, die Arbeitgebende oder Selbständigerwerbende mit Versicherungsbeginn vor dem 01. Januar 2024 mit Medpension abgeschlossen haben, behalten daher bis zum Wechsel in einen neuen Vorsorgeplan bzw. spätestens bis 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit. Bis zum Ende dieser Übergangsfrist müssen sämtliche bisherigen Vorsorgepläne auf die neuen Vorsorgepläne umgestellt sein.
Soll ein Anschlussvertrag der alten Plangeneration angepasst werden, erfordert dies automatisch den Wechsel des Vertrages in die neue Plangeneration.
Arbeitgebende oder Selbständigerwerbende, die sich bereits vor der Einführung der neuen Vorsorgepläne neu Medpension anschliessen, können dennoch ab 01. Januar 2024 von den neuen Vorsorgeplänen profitieren. Zuvor gelten ab Versicherungsbeginn die bisherigen Vorsorgepläne von Medpension. Wichtig dabei ist, dass betroffene Arbeitgebende oder Selbständigerwerbende sowohl die Anschlussunterlagen für die Versicherungsperiode bis zum 31. Dezember 2023 als auch die Unterlagen für die Vorsorgeplanänderung ab 01. Januar 2024 einreicht.
Medizinische Leistungserbringer sind bei Medpension besonders gut aufgehoben. Wir zeigen Ihnen gerne Vorsorgelösungen auf, die so individuell sind wie Ihre Pläne. Verlangen Sie für sich eine persönliche Beratung.
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