Beim Gründen einer medizinischen Praxis ist die frühzeitige Auseinandersetzung mit der beruflichen Vorsorge und weiteren notwendigen Versicherungen essenziell. Dabei sind verschiedene Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.
Möchte eine medizinische Praxis die Vorsorgeeinrichtung wechseln, so muss sie das Personal miteinbeziehen. Die Kündigung eines bestehenden Anschlussvertrags ist nur mit der Zustimmung der Mitarbeitenden möglich.
Für Arztpraxen ist ein Pensionskassenvergleich eine herausfordernde Aufgabe. Bei der Wahl der passenden Vorsorge gilt es, die Bedürfnisse der Praxis zu identifizieren und den Nutzen verschiedener Pensionskassenlösungen zu bewerten.
Der obligatorische Umwandlungssatz liegt derzeit bei 6.8%. Dennoch rechnen viele Pensionskassen das Alterskapital mit einem tieferen Satz in eine Rente um. Ursache ist der umhüllende Umwandlungssatz.
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