Die neuen Vorsorgepläne: Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
Sorgen Sie frühzeitig vor. Und zwar so, wie Sie es sich wünschen. Mit den neuen Vorsorgeplänen von Medpension steigt ab 2024 die Individualität und Flexibilität Ihrer beruflichen Vorsorge deutlich an.
Bei Medpension bestimmen Sie den Kurs der beruflichen Vorsorge mit. Sie setzen die Akzente und wählen die Schwerpunkte der beruflichen Vorsorge für Ihre medizinische Praxis. Damit schaffen Sie Sicherheit für die Zukunft Ihrer Mitarbeitenden und steigern die Attraktivität als Arbeitgeber. Fünf verschiedene neue Vorsorgepläne mit flexiblen Modulen stehen zur Auswahl.
Die innovativen Vorsorgepläne in 3 Minuten erklärt:
Der Sparprozess
Bereits ab 20 für die 2. Säule sparen
Das BVG-Minimum sieht vor, dass Arbeitnehmende erst ab einem Alter von 25 Jahren Sparbeiträge für die Altersleistungen einzahlen. Die modularen Vorsorgepläne von Medpension bieten die Möglichkeit, Praxismitarbeitende bereits ab dem 20. Altersjahr für die 2. Säule zu versichern. Die jungen Angestellten starten ihren Sparprozess damit früher, sparen für die Altersvorsorge mehr an und profitieren von einer länger dauernden Verzinsung der Altersgutschriften. Damit steigt mit Blick auf die Altersvorsorge die Unabhängigkeit, falls die Mitarbeitenden im Lauf ihres Erwerbslebens das Arbeitspensum reduzieren möchten.
Wahl des Koordinationsabzugs
Mit den modularen Vorsorgepläne von Medpension lässt sich der Koordinationsabzug flexibel anpassen, um so die Vorsorgeleistungen für Ihre Mitarbeitenden individuell zu maximieren – etwa bei einem reduzierten Beschäftigungsgrad. Der Koordinationsabzug ist derjenige Lohnanteil, der bereits durch die 1. Säule (AHV) versichert ist. Dieser beträgt CHF 25’725 pro Jahr (Stand 2024). Das BVG sieht den Koordinationsabzug vor, damit die berufliche Vorsorge durch die Pensionskasse ausschliesslich denjenigen Bruttolohnanteil versichert, der über dem bereits versicherten AHV-Lohnanteil liegt. Er wird von der Bruttolohnsumme abgezogen, um den durch die Pensionskasse zu versichernden Lohn zu bestimmen. Die Grundidee des Koordinationsabzuges ist, die Vorsorge der ersten und der zweiten Säule zu koordinieren.
Bei den meisten Pensionskassen ist der Koordinationsabzug in der Regel unabhängig von Lohnhöhe und Beschäftigungsgrad fix festgelegt. Sie verwenden auch bei Teilzeitbeschäftigten den vollen Koordinationsabzug von CHF 25'725 und versichern lediglich das verbleibende Gehalt. Dies verstärkt den Nachteil für Mitarbeitende mit tiefen Löhnen sowie für Teilzeitangestellte: Bei ihnen ist der Koordinationsabzug überproportional hoch und ihr Lohn ist damit unterdurchschnittlich versichert, was zu einer geringeren Altersvorsorge führt.
Freiwillige Sparbeiträge (Wahlplan)
Übernimmt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Vorsorgebeiträge, können Arbeitnehmende freiwillig höhere Sparbeiträge einzahlen. Damit sparen Sie dank den Wahlplänen ein höheres Altersguthaben an. Das Finanzierungsverhältnis zeigt auf, welchen Anteil der Spar-, Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge die arbeitgebende Praxis für die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden übernimmt. Gesetzlich muss der Arbeitgeber mindestens 50% tragen. Die modularen Vorsorgepläne von Medpension sehen ein variables Finanzierungsverhältnis vor. So kann der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis bis zu 100% der Gesamtbeiträge der versicherten Mitarbeitenden übernehmen. Eine solche überdurchschnittliche Beteiligung trägt erheblich zur Loyalität der bestehenden Belegschaft bei und sorgt für eine hohe Anziehungskraft der medizinischen Praxis bei potenziellen Mitarbeitenden.
Kombinierbare Vorsorgepläne
Die Kombipläne teilen die Altersgutschriften auf zwei Sparskalen auf. Die Lohnanteile im Überobligatorium (ab einem Jahreseinkommen von CHF 88’200 (Stand 2024)) profitieren so von einer höheren Sparskala. Für Arbeitnehmende, deren Lohnanteile das BVG-Obligatorium übersteigen, stellen kombinierte Pläne mit höheren Sparbeiträgen im Überobligatorium eine interessante Vorsorgelösung dar. Da der medizinische Praxisbetrieb jeweils mindestens die Hälfte der Sparbeiträge einzahlt, sind kombinierte Vorsorgepläne mit zusätzlicher Sparskala für qualifizierte Fach- und Führungskräfte besonders attraktiv.
Die innovativen Vorsorgepläne in 3 Minuten erklärt:
Die Risiken Tod und Invalidität
Höhe der Invalidenrente und Wahl der Wartefrist
Bei den modularen Vorsorgeplänen von Medpension kann sich die Invalidenrente für den Praxisbetrieb flexibel festlegen lassen. In der Regel wird die Invalidenrente in % des versicherten Risikolohns angegeben. Der Arbeitgeber wählt aus verschiedenen Varianten die bedürfnisgerechte Höhe, z.B. zwischen 40% und 70%. Mit der Wartefrist lässt sich der Beginn der Invalidenrente festlegen. Gesetzlich sind 12 Monate vorgeschrieben, doch lässt sich die Frist für die gesamte Praxis auf 24 Monate verlängern, sofern der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Damit reduziert sich die Prämienbelastung für den einzelnen Mitarbeitenden, was sich wiederum positiv auf die Arbeitgeberattraktivität auswirkt.
Flexibel gestaltbare Risikoleistungen
Ein weiteres Planmodul bei Medpension bietet dem Praxisbetrieb die Möglichkeit, die Höhe der Ehegatten- oder Lebenspartnerrente zu wählen. Auf diese Weise schaffen Arbeitgebende zusätzliche Sicherheit, damit im Todesfall eines oder einer versicherten Mitarbeitenden eine angemessene finanzielle Absicherung für den überlebenden Ehe- oder Lebenspartner besteht. Zum Zeitpunkt der Pensionierung sieht unser Vorsorgeplan zudem vor, dass die versicherte Person die Höhe der künftigen Ehegatten- oder Lebenspartnerrente individuell und bedürfnisgerecht selbst bestimmen kann (anwartschaftliche Ehegatten- oder Lebenspartnerrente). Auch die Höhe der Kinder- und Waisenrente sind im Vorsorgeplan für den Arbeitgeber frei wählbar. Damit kann er die minderjährigen Nachkommen der versicherten Personen im Invaliditäts- oder Todesfall zusätzlich absichern und sich so bei jungen Eltern als familienfreundlicher Praxisbetrieb positionieren.
Rückgewähr Altersguthaben
Unsere modularen Vorsorgepläne enthaltendie optionale Rückgewähr des Altersguthabens. So kann die versicherte Person zum Zeitpunkt der Pensionierung die Rückerstattung des noch vorhandenen Altersguthabens versichern. Im Todesfall, beispielsweise innerhalb von 10 Jahren nach der Pensionierung, zahlt Medpension das verbleibende Altersguthaben aus, sofern keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente fällig wird.
Höheres Todesfallkapital
Die Vorsorgepläne von Medpension enthalten ein Modul für ein Todesfallkapital. Die arbeitgebende Praxis kann ihr Personal damit zusätzlich absichern. Im Todesfall eines Mitarbeitenden zahlt Medpension das versicherte Kapital ergänzend zu den regulären Leistungen (Ehegattenrente, Waisenrenten) aus. Durch diese zusätzliche Hinterlassenenleistung bekommen die Angestellten mehr Sicherheit für ihre Familienangehörigen.
Für die individuellen Vorsorgebedürfnisse Ihrer medizinischen Praxis
Mit unseren neuen, flexiblen, modularen Vorsorgepläne können medizinische Leistungserbringer nicht nur die Bedürfnisse und Ziele ihrer Mitarbeitenden besser erfüllen, sondern auch ihre Position als attraktive Arbeitgebende stärken. Flexible Vorsorgelösungen tragen dazu bei, das Vertrauen und die Bindung von Fachkräften zu erhöhen sowie langfristige Beziehungen aufzubauen. Gleichzeitig ermöglichen sie den Mitarbeitenden, ihre finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten und auf Veränderungen in ihrer Lebenssituation flexibel zu reagieren.