Ausübung Stimmrechte als Vorsorgeeinrichtung

Gemäss dem vom Stiftungsrat erlassenen Anlagereglement nehmen wir als Vorsorgeeinrichtung und Aktionärin die Stimmrechte sämtlicher Schweizer Unternehmen wahr. Dabei richten wir uns nach der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften VegüV Artikel 22 (Stimmpflicht) und 23 (Offenlegungspflicht). Die Ausübung des Stimmrechts orientiert sich stets an den langfristigen Interessen der Versicherten und Rentenbeziehenden.

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Mit einer auf Performance und Sicherheit abgestimmten Anlagestrategie sichert Medpension Ihre finanzielle Zukunft. Versicherte profitieren von einem idealen Deckungsgrad und einer überdurchschnittlichen Verzinsung ihres Vorsorgekapitals.

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